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Lenk- und Ruhezeiten🚛 Tageslenkzeit
Regelmäßige Lenkzeit
Verlängerte Lenkzeit
☕ Fahrtunterbrechungen (Pausen)
- 1. Block: mindestens 15 Minuten
- 2. Block: mindestens 30 Minuten
Wichtig: Bei dieser Aufteilung muss die 30-Minuten-Pause als zweites erfolgen!
Nach der Gesamtfahrtunterbrechung von 45 Minuten beginnt eine neue 4,5-Minuten-Lenkzeit (auch am Freitag).
🌙 Tagesruhezeit (TRZ)
Regelmäßige TRZ
Muss die Tagesruhezeit während eingeteilt werden sein.
Reduzierte TRZ
- 1. Block: mindestens 3 Stunden
- 2. Block: mindestens 9 Stunden
- Gesamt: 12 Stunden innerhalb von 24 Stunden
Jeder Fahrer muss innerhalb von 30 Stunden nach Ende der letzten Tagesruhezeit eine neue Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden antreten.
📅 Wochenruhezeit (WRZ)
| Art der Ruhezeit | Dauer | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Regelmäßige WRZ | 45 Stunden | Regelmäßig mindestens 45 Stunden am Stück |
| Reduzierte WRZ | 24 Stunden | Weniger als 45 Stunden, aber mindestens 24 Stunden |
- Eine Wochenruhezeit muss spätestens nach 6 x 24-Stunden-Zeiträumen beginnen
- Reduzierte WRZ muss durch Ausgleich bis Ende der dritten Woche ausgeglichen werden
- Verkürzung der WRZ innerhalb von 4 Wochen zweimal hintereinander möglich
- Keine Reduzierung bei zwei aufeinanderfolgenden Wochenruhezeiten
📊 Lenkzeit Woche/Doppelwoche
Wöchentliche Lenkzeit
Lenkzeit in zwei Wochen
Die Doppelwoche ist eine laufende Einheit und wird jeweils vom Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr berechnet.
🚢 Fähre-/Zug-Regelung
Die regelmäßige TRZ von 11 Stunden und die reduzierte WRZ von weniger als 45 Stunden darf max. zweimal unterbrochen werden, wenn:
| Bedingung | Details |
|---|---|
| TRZ 5 Stunden | Vor oder nach der Unterbrechung |
| TRZ 3 Stunden | Als zusätzlicher Block |
| TRZ 4 Stunden | Als weiterer Block |
- Der Fahrer muss eine Schlafkabine oder eine Liegemöglichkeit zur Verfügung stehen
- Gilt nur bei Bord- oder Schienentransport
- Bei Fahrerwechsel auf der Fähre/Zug ist besondere Vorsicht geboten
⏰ Arbeitszeitgesetz
Tägliche Arbeitszeit
10 Stunden täglich
Zulässige Verlängerungen bei entsprechender Arbeitszeit möglich (muss ausgeglichen werden)
Wöchentliche Arbeitszeit
48 Stunden wöchentlich
60 Stunden wöchentlich
Bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten
Bereitschaftszeit ist keine Ruhezeit und unter bestimmten Voraussetzungen keine Arbeitszeit (z.B. wer zeitlich abwesend; Bereitzeit in einer Mehrfahrerbesatzung, für Fzg > 3,5 t). Zur Einhaltung weiterer Lenkzeit und sonstiger Tätigkeiten muss die Wochenarbeitszeit eingehalten werden. Arbeitsruhe bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
📱 Kontrollmittel
Digitaler Fahrtenschreiber
Für Kfz > 3,5 t zGM und bei Bussen mit > 8 Fahrgastplätzen und Erstzu. ab dem 01.05.2006
Schaublatt
Für Kfz zur Güterbeförderung mit > 3,5 t zGM mit Erstzu. ab dem 01.01.1996 und Erstzu. vor 01.05.2006
Tageskontroblätter
Bei allen Fahrzeugen mit mehr als 2,8 t bis 3,5 t zGM (wenn nicht Fahrtenschreiber nach anderer Vorschrift vorgeschrieben ist)
✅ Pflichten des Fahrzeugführers
- Der Fahrer darf nicht aufeinanderfolgenden Fahrtätigkeit nachgehen, wenn Rückkehr zum Unternehmenssitz oder Wohnsitz während einer normalen Tagesruhezeit nicht möglich ist
- Vorgeschriebene Ausruhzeiten bei teilweisen Tagen oder Schicht müssen eingehalten werden
- Fahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten
- Fahrtenschreiber/Schaublatt bei Fahrzeugwechsel mitführen, bis gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht endet
- Auf Verlangen müssen Schaublätze und Bescheinigung bzw. Fahrerkarte und Ausdrucke zur Kontrolle vorgelegt werden
- Bei Beschädigung oder Fehlfunktion des Fahrtenschreibers unverzüglich Schaublatt zur Beseitigung des Fehlers und Fahrt noch weiterführen kann, muss so bald wie möglich Fahrzeug zur Reparatur aufsuchen
- Der Fahrer darf Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät nicht manipulieren oder Kartendaten löschen