📋 Lenk- und Ruhezeiten

nach Verordnung (EG) Nr. 561/2006

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Lenk- und Ruhezeiten

🚛 Tageslenkzeit

Regelmäßige Lenkzeit

9 Stunden Maximum pro Tag

Verlängerte Lenkzeit

10 Stunden Maximal 2x pro Woche
⚠️ Wichtig: Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten erfolgen!

☕ Fahrtunterbrechungen (Pausen)

Aufteilung in zwei Abschnitte möglich:
  • 1. Block: mindestens 15 Minuten
  • 2. Block: mindestens 30 Minuten

Wichtig: Bei dieser Aufteilung muss die 30-Minuten-Pause als zweites erfolgen!

Nach der Gesamtfahrtunterbrechung von 45 Minuten beginnt eine neue 4,5-Minuten-Lenkzeit (auch am Freitag).

🌙 Tagesruhezeit (TRZ)

Regelmäßige TRZ

11 Stunden Am Stück oder geteilt

Muss die Tagesruhezeit während eingeteilt werden sein.

Reduzierte TRZ

9 Stunden Maximal 3x zwischen zwei Wochenruhezeiten
Geteilte Tagesruhezeit:
  • 1. Block: mindestens 3 Stunden
  • 2. Block: mindestens 9 Stunden
  • Gesamt: 12 Stunden innerhalb von 24 Stunden
Zwei-Fahrer-Besetzung:

Jeder Fahrer muss innerhalb von 30 Stunden nach Ende der letzten Tagesruhezeit eine neue Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden antreten.

📅 Wochenruhezeit (WRZ)

Art der Ruhezeit Dauer Besonderheiten
Regelmäßige WRZ 45 Stunden Regelmäßig mindestens 45 Stunden am Stück
Reduzierte WRZ 24 Stunden Weniger als 45 Stunden, aber mindestens 24 Stunden
⚠️ Wichtige Regelungen:
  • Eine Wochenruhezeit muss spätestens nach 6 x 24-Stunden-Zeiträumen beginnen
  • Reduzierte WRZ muss durch Ausgleich bis Ende der dritten Woche ausgeglichen werden
  • Verkürzung der WRZ innerhalb von 4 Wochen zweimal hintereinander möglich
  • Keine Reduzierung bei zwei aufeinanderfolgenden Wochenruhezeiten

📊 Lenkzeit Woche/Doppelwoche

Wöchentliche Lenkzeit

56 Stunden Maximum pro Woche

Lenkzeit in zwei Wochen

90 Stunden Maximum in zwei aufeinanderfolgenden Wochen

Die Doppelwoche ist eine laufende Einheit und wird jeweils vom Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr berechnet.

🚢 Fähre-/Zug-Regelung

Grundregel:

Die regelmäßige TRZ von 11 Stunden und die reduzierte WRZ von weniger als 45 Stunden darf max. zweimal unterbrochen werden, wenn:

Bedingung Details
TRZ 5 Stunden Vor oder nach der Unterbrechung
TRZ 3 Stunden Als zusätzlicher Block
TRZ 4 Stunden Als weiterer Block
Wichtige Hinweise:
  • Der Fahrer muss eine Schlafkabine oder eine Liegemöglichkeit zur Verfügung stehen
  • Gilt nur bei Bord- oder Schienentransport
  • Bei Fahrerwechsel auf der Fähre/Zug ist besondere Vorsicht geboten

⏰ Arbeitszeitgesetz

Neben den Vorschriften für das Fahrpersonal ist auch das Arbeitszeitgesetz für angestellte Fahrer zu beachten:

Tägliche Arbeitszeit

10 Stunden täglich

Zulässige Verlängerungen bei entsprechender Arbeitszeit möglich (muss ausgeglichen werden)

Wöchentliche Arbeitszeit

48 Stunden wöchentlich

60 Stunden wöchentlich

Bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten

Bereitschaftszeit und Arbeitsruhezeit:

Bereitschaftszeit ist keine Ruhezeit und unter bestimmten Voraussetzungen keine Arbeitszeit (z.B. wer zeitlich abwesend; Bereitzeit in einer Mehrfahrerbesatzung, für Fzg > 3,5 t). Zur Einhaltung weiterer Lenkzeit und sonstiger Tätigkeiten muss die Wochenarbeitszeit eingehalten werden. Arbeitsruhe bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

📱 Kontrollmittel

Digitaler Fahrtenschreiber

Für Kfz > 3,5 t zGM und bei Bussen mit > 8 Fahrgastplätzen und Erstzu. ab dem 01.05.2006

Schaublatt

Für Kfz zur Güterbeförderung mit > 3,5 t zGM mit Erstzu. ab dem 01.01.1996 und Erstzu. vor 01.05.2006

Tageskontroblätter

Bei allen Fahrzeugen mit mehr als 2,8 t bis 3,5 t zGM (wenn nicht Fahrtenschreiber nach anderer Vorschrift vorgeschrieben ist)

✅ Pflichten des Fahrzeugführers

  • Der Fahrer darf nicht aufeinanderfolgenden Fahrtätigkeit nachgehen, wenn Rückkehr zum Unternehmenssitz oder Wohnsitz während einer normalen Tagesruhezeit nicht möglich ist
  • Vorgeschriebene Ausruhzeiten bei teilweisen Tagen oder Schicht müssen eingehalten werden
  • Fahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten
  • Fahrtenschreiber/Schaublatt bei Fahrzeugwechsel mitführen, bis gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht endet
  • Auf Verlangen müssen Schaublätze und Bescheinigung bzw. Fahrerkarte und Ausdrucke zur Kontrolle vorgelegt werden
  • Bei Beschädigung oder Fehlfunktion des Fahrtenschreibers unverzüglich Schaublatt zur Beseitigung des Fehlers und Fahrt noch weiterführen kann, muss so bald wie möglich Fahrzeug zur Reparatur aufsuchen
  • Der Fahrer darf Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät nicht manipulieren oder Kartendaten löschen